Physiotherapie mit Physio-Fit Wendlandt

Organisatorisches für Patienten

Ich habe ein Rezept vom Arzt – wie geht’s weiter?
Zunächst vereinbaren Sie entweder telefonisch oder persönlich einen Behandlungstermin mit uns. Sie erhalten dann an der Rezeption eine Terminkarte für die nachfolgenden Behandlungen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte die Bescheinigung der Krankenkasse mit.

Was muss ich bezahlen?
Generell bezahlen Sie (seit Januar 2004) pro Rezept eine Verordnungspauschale von 10,00 Euro und je Behandlung 10% Zuzahlung.

Eine Beispielrechnung: 
Rezeptwert:120,00 Euro
Zuzahlung 10%:12,00 Euro
Pauschale:10,00 Euro
 =22,00 Euro
 … die vom Patienten für dieses Rezept
zu zahlen sind

 

Therapieverlauf –
am Beispiel von 6 verordneten Behandlungen

1. Behandlung
Physiotherapeutische Befundaufnahme:

  • Schmerzanamnese
  • Statik
  • Ursachenforschung
  • Therapieplanerstellung
  • Patientenziel – Festlegung

2. – 5. Behandlung
Feedback zum individuellen Therapieplan:

  • Anpassung, Veränderung oder Beibehaltung
  • Erweiterung möglich
  • Praktische Hausaufgaben
  • Hinweise für den Alltag

6. Behandlung
Nachprüfung, ob das Patientenziel erreicht ist:

  • Statik- und Funktionsüberprüfung
  • Erarbeitung des Übungsprogramms für den Alltag
  • Empfehlung unterstützender Aktivitäten

Termine, Termine …
Zeit ist ein kostbares Gut, das wissen Sie genauso gut wie wir. Außerdem spielt bei vielen therapeutischen Maßnahmen ein konkreter Zeitplan eine Rolle. Deshalb sprechen wir Behandlungstermine mit Ihnen ab und bitten Sie, diese pünktlich einzuhalten. Natürlich kommt es vor, dass man einen Termin nicht wahrnehmen kann. Bitte geben Sie uns in diesem Fall unbedingt telefonisch Bescheid. Sollte unsere Rezeption nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Auch wir müssen wirtschaftlich planen
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei nicht rechtzeitigen Terminabsagen (24 Stunden vorher) eine Ausfallgebühr (§ 615 BGB) erheben und Ihnen die ausgefallene Behandlung privat in Rechnung stellen. Ein abgesagter Termin ist selbstverständlich nachholbar.

Keine Angst vor Praktikanten!
„Was, ein Praktikant behandelt mich?“ – diese erschrockene und etwas fassungslos klingende Äußerung von Patienten hören wir immer wieder in unserem Praxisalltag. Doch Sie haben nichts zu befürchten. Wir nehmen unsere Arbeit und das Wohl unserer Patienten sehr ernst, deshalb werden Behandlungen nur von entsprechend geschultem Personal durchgeführt. Bei uns beschäftigte Praktikanten haben im Rahmen ihrer Ausbildung schon mindestens eine Zwischenprüfung erfolgreich bestanden. Das bedeutet, sie sind befähigt, Behandlungen in klassischer Massage, Hydrotherapie und Elektrotherapie eigenständig durchzuführen. Sollte Ihnen etwas an der Behandlung missfallen – z. B. zu wenig Druckausübung bei der Massage – dann sagen Sie es bitte dem jeweiligen Therapeuten. Damit helfen Sie nicht nur uns, sondern letztendlich auch sich selbst.

Kann ich auch ohne Rezept in die Physiotherapie kommen?
Nicht immer ist eine physiotherapeutische Behandlung zwingend im Heilmittelkatalog vorgesehen. Wenn Sie sich jedoch unsere Leistungen als unterstützende Maßnahme wünschen, können Sie Ihren behandelnden Arzt um die Ausstellung eines Privatrezepts bitten. In diesem Fall müssen Sie die Behandlung jedoch vollständig selbst bezahlen. Vor unserer ersten gemeinsamen Therapiesitzung wird ein Behandlungshonorarvertrag abgeschlossen, der Ihnen Verbindlichkeit und Sicherheit gibt. Weiterhin gibt es bei uns die Möglichkeit, für bestimmte Behandlungen und Kurse Vorteilskarten und Gutscheine zu erwerben.
Fragen Sie bei Interesse Ihren behandelnden Therapeuten oder unsere Rezeptionsfachkräfte!

Abrechnung
Da wir Rezepte über eine zentrale Abrechnungsstelle abrechnen willigen Sie bei Abgabe eines Rezeptes, nach § 73 Absatz 1b Sozialgesetzbuch (SGB) V ein, dass wir als Praxis, unserer Abrechnungsstelle ihre betreffenden Behandlungsdaten übermitteln, soweit diese zum Zwecke der Abrechnung notwendig sind. Das heißt konkret: … alle auf dem REZEPT befindlichen Angaben.